Gemeinde Buseck

Ausländerbeirat

Der Ausländerbeirat vertritt auf kommunaler Ebene die Interessen der ausländischen Einwohner. Die Einführung der Ausländerbeiräte ist ein Ergebnis der wachsenden rechtlichen und tatsächlichen Integration der in Deutschland lebenden Bevölkerung. Die Aufgabe zur Bildung eines Ausländerbeirates ist den Gemeinden durch Landesrecht übertragen. Die in Deutschland lebenden Ausländer sollen über Ausländerbeiräte eine Teilhabe an den kommunalen Entscheidungsprozessen erlangen. Wie auch die anderen Beiräte hat der Ausländerbeirat lediglich eine beratende Funktion.

Wahlberechtigt und wählbar sind in der Regel die volljährigen Ausländer, die seit dem entsprechenden Stichtag in der Gemeinde wohnen. Wählbar - aber nicht wahlberechtigt - sind Deutsche, die die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten haben.

Für die Wahlperiode 2026 bis 2031 besteht in der Gemeinde Buseck kein Ausländerbeirat, da die Anzahl der Bewerbungen nicht ausreichte, um eine ausreichende Besetzung sicherzustellen.