Verkehrs-Radar

Aktuelle Informationen zu Verkehrs­meldungen und wichtigen Ereignissen auf den Straßen

Auswertungen der Geschwindigkeitsmesstafeln

14.04.2026

Messzeitraum 17.03.-10.04.2026

16.04.2026

Verlängerung der Vollsperrung Riegelweg, Alten-Buseck

Aufgrund von Bauverzögerungen bleibt der Riegelweg in Alten-Buseck weiterhin voll gesperrt

Die Arbeiten sind bis 29.05.2026 geplant. 

Wir bitten um Verständnis und Beachtung!

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

15.04.2026

Halbseitige Sperrung Boxacker, Alten-Buseck

Aufgrund von Kabelstörungsarbeiten wird der Boxacker bei Hausnummer 1 in Alten-Buseck vom 15.04. bis 28.04.2026 halbseitig gesperrt. 

Wir bitten um Beachtung!

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

10.04.2026

Vollsperrung Schanzenstraße, Alten-Buseck

Aufgrund von Arbeiten an einem Wasseranschluss muss die Schanzenstraße in Alten-Buseck bei Hausnummer 1 vom 20.04. bis 30.04.2026 voll gesperrt werden. 

Wir bitten um Beachtung!

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

02.04.2026

🚶‍♂️ Sicher über die Straße – was du am Fußgängerüberweg beachten solltest 🚗

Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sorgen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr – aber nur, wenn sich alle daran halten! 👇

👣 Für Fußgänger:

  • Blickkontakt mit Autofahrern aufnehmen 
  • Nur direkt am Zebrastreifen überqueren – nur dort ist dein Überquerungswille klar erkennbar
  • Zügig die Straße überqueren

🚗 Für Autofahrer & andere Verkehrsteilnehmer:

  • Anhalten, sobald jemand den Überweg nutzen möchte
  • Mit angemessener Geschwindigkeit heranfahren
  • Geduld zeigen – Sicherheit geht vor

⚠️ Wichtig: Fußgänger haben Vorrang – aber Aufmerksamkeit schützt alle!

Gemeinsam sorgen wir für einen sicheren Straßenverkehr in Buseck ❤️

02.04.2026

Erweiterung der Hofburgschule, Alten-Buseck – Verkehrsregelungen

Die Gemeinde Buseck informiert darüber, dass die Hofburgschule in Alten-Buseck erweitert wird. Im Zuge der Bauarbeiten sind verkehrsregelnde Maßnahmen erforderlich.

Die Pestalozzistraße wird für den allgemeinen Verkehr voll gesperrt. Die Zufahrt ist ausschließlich für Baustellenfahrzeuge sowie für Anlieger gestattet.

Im Umfeld der Schule kann es während der Bauphase zu Beeinträchtigungen kommen. Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmenden um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.

Wir bitten alle Eltern ihre Kinder verstärkt auf mögliche Gefahren im Straßenverkehr hinzuweisen und sie für ein umsichtiges Verhalten in diesem Bereich zu sensibilisieren.

Die Bauarbeiten sind zunächst bis zum 31. Oktober 2026 vorgesehen.

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

01.04.2026

Vollsperrung Anger - Festmahl der Busecker Gemeinden

Aufgrund des Festmahls der Busecker gemeinden wird der Anger am 18.04.2026 voll gesperrt. 

Der Parkplatz am Thal´schen Rathaus steht an diesem Tag nicht zur Verfügung.

Wir bitten um Beachtung!

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

31.03.2026

Vollsperrung Pappelweg am 19.04.2026

Wegen der Aufstellung eines Kranwagens wird der Pappelweg in Höhe der Hausnummer 2 am 19.04.2026 voll gesperrt. 

Wir bitten um Beachtung!

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

23.03.2026

Vollsperrung ! Grundhafte Erneuerung Borngasse/Hofgartenstraße

Aufgrund einer grundhaften Erneuerung wird die Borngasse und Hofgartenstraße in Beuern voll gesperrt
Die Arbeiten beginnen ab dem 13.04.2026. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 1,5 Jahren gerechnet. 
Die Anwohner kommen weiterhin zu Ihren Grundstücken. 
Es kann trotzdem zu Einschränkungen kommen. 

Wir bitten um Ihr Verständnis. 

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

11.03.2026

Halbseitige Sperrung Pfingstweg, Großen-Buseck

Aufgrund von Kranarbeiten wird der Pfingstweg in Höhe der Hausnummer 12 halbseitig gesperrt

Die Arbeiten sind zwischen dem 16.03. und 05.04.2026 geplant. Die halbseitige Sperrung besteht in dieser Zeit nur temporär und nicht während des gesamten Zeitraumes.

Wir bitten um Beachtung!

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

10.03.2026

Elterntaxis – Wenn Fürsorge zum Verkehrsproblem wird

Der morgendliche Schulweg hat sich in den vergangenen Jahren vielerorts verändert. Immer häufiger werden Kinder von ihren Eltern mit dem Auto direkt bis vor die Schultür gebracht. Diese sogenannten „Elterntaxis“ entstehen meist aus dem Wunsch heraus, den eigenen Kindern Sicherheit und Komfort zu bieten. Doch was gut gemeint ist, führt rund um viele Schulen zu erheblichen Problemen – sowohl im Straßenverkehr als auch für die Kinder selbst.

Besonders zu den Bring- und Abholzeiten kommt es vor den Schulen häufig zu einem regelrechten Verkehrschaos. Zahlreiche Autos fahren gleichzeitig vor, halten kurz an oder versuchen zu wenden. Dadurch entstehen Staus und blockierte Straßen. Gehwege und Einfahrten werden zugeparkt, sodass Fußgänger ausweichen müssen und Anwohner beeinträchtigt werden. Auch Schulbusse und der öffentliche Verkehr werden durch die vielen haltenden und rangierenden Fahrzeuge behindert. Insgesamt entstehen dadurch unübersichtliche Verkehrssituationen, die das Unfallrisiko erhöhen.

Paradoxerweise steigt gerade durch die vielen Elterntaxis die Gefahr für die Kinder. Beim schnellen Anhalten, Wenden oder Rückwärtsfahren entstehen Situationen, die für andere Verkehrsteilnehmer schwer vorhersehbar sind. Gleichzeitig fehlt häufig die Übersicht, weil Fahrzeuge dicht an dicht stehen oder plötzlich losfahren. Je mehr Autos sich gleichzeitig vor der Schule bewegen, desto größer wird das Risiko für gefährliche Situationen oder sogar Unfälle – ausgerechnet an dem Ort, an dem Kinder eigentlich besonders geschützt sein sollten.

Neben den Verkehrsproblemen hat das regelmäßige Bringen mit dem Auto auch Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder. Der Schulweg ist für Kinder ein wichtiger Teil des Alltags, auf dem sie Selbstständigkeit lernen und Verantwortung übernehmen. Auf dem Weg zur Schule treffen sie Freunde, unterhalten sich und erleben ihre Umgebung bewusst. Gleichzeitig lernen sie, sich im Straßenverkehr zu orientieren und aufmerksam zu sein. Werden Kinder jedoch regelmäßig bis vor die Tür gefahren, fehlen diese wichtigen Erfahrungen. Selbstständigkeit, Orientierung im Straßenverkehr und soziale Kontakte auf dem Schulweg entwickeln sich dadurch oft weniger stark.

So entsteht häufig ein regelrechter Teufelskreis: Je mehr Autos vor der Schule unterwegs sind, desto unsicherer erscheint vielen Eltern der Schulweg. Aus Sorge entscheiden sich dann noch mehr Eltern dafür, ihre Kinder ebenfalls mit dem Auto zu bringen. Dadurch verschärft sich die Situation weiter und es kommt zusätzlich zu Konflikten zwischen Eltern, Anwohnern und der Schule.

Leider erleben wir diese Situation auch hier in Buseck. Gerade zu den Stoßzeiten kommt es rund um die Schule immer wieder zu unübersichtlichen Verkehrssituationen. Deshalb möchten wir alle Eltern freundlich bitten, wenn möglich auf das Elterntaxi zu verzichten und ihre Kinder laufen zu lassen. Wer sein Kind dennoch mit dem Auto bringt, kann dazu beitragen, die Situation zu entspannen, indem er etwas entfernt von der Schule anhält – dort, wo keine Verkehrsbehinderungen entstehen. Oft sind die letzten Meter zu Fuß nicht nur sicherer für alle Beteiligten, sondern geben den Kindern auch ein Stück Selbstständigkeit zurück. 

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

09.03.2026

Gehwegparken – Was erlaubt ist und was nicht

Grundsätzlich gilt nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dass das Parken auf Gehwegen verboten ist. Gehwege sind in erster Linie für Fußgängerinnen und Fußgänger vorgesehen und sollen deren sichere und ungehinderte Nutzung gewährleisten. Wird dennoch verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und wird derzeit mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro geahndet.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur dann, wenn das Parken auf dem Gehweg ausdrücklich erlaubt ist. Dies ist ausschließlich in Bereichen der Fall, in denen das entsprechende Verkehrszeichen 315 („Parken auf Gehwegen“) aufgestellt ist. Zusätzlich müssen die Parkflächen eindeutig erkennbar sein, etwa durch entsprechende Markierungen oder eine andersfarbige Pflasterung. Fahrzeuge dürfen dort nur in der Weise abgestellt werden, wie es die Beschilderung vorgibt – beispielsweise halb auf dem Gehweg oder vollständig aufgesetzt.

Darüber hinaus dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,8 Tonnen auf dem Gehweg parken. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die verbleibende Gehwegbreite. Diese muss so bemessen sein, dass Fußgängerinnen und Fußgänger weiterhin ausreichend Platz haben und nicht behindert werden. Insbesondere Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen sowie Personen mit Kinderwagen müssen den Gehweg ohne Einschränkungen nutzen können.

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) konkretisiert diese Anforderungen. Demnach soll der verbleibende Gehweg so breit sein, dass ein ungehinderter Begegnungsverkehr von Fußgängern möglich ist. Der hierfür erforderliche Platzbedarf wird häufig mit etwa 2,50 Metern Bewegungsraum zuzüglich eines Sicherheitsabstandes angegeben.

Auch im Gemeindegebiet der Gemeinde Buseck wird immer wieder festgestellt, dass Fahrzeuge auf Gehwegen abgestellt werden, obwohl dies dort nicht erlaubt ist. Das Ordnungsamt weist daher darauf hin, dass solche Verstöße geahndet werden können. Gleichzeitig bitten wir alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, Rücksicht aufeinander zu nehmen und sich an die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu halten. Nur so kann gewährleistet werden, dass Gehwege ihrer eigentlichen Funktion als sichere Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger gerecht werden.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

02.03.2026

Halbseitige Sperrung Schützenweg

Aufgrund von Rohbaumaßnahmen wird der Schützenweg gegenüber Hausnummer 33, Großen-Buseck vom 02.03. bis voraussichtlich 30.04.2026 halbseitig gesperrt. 

Wir bitten um Beachtung!

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

13.02.2026

Mülltonnen bitte nicht auf dem Gehweg abstellen

Es ist leider vermehrt aufgefallen, dass Mülltonnen am Abfuhrtag häufig mitten auf dem Gehweg platziert werden. Wir möchten daher alle Bürgerinnen und Bürger im Gemeindegebiet herzlich bitten, die Tonnen so aufzustellen, dass der Gehweg möglichst frei und sicher passierbar bleibt.

Gerade in unserer Gemeinde sind viele Bordsteine und Gehwege sehr schmal. Werden diese zusätzlich durch Mülltonnen blockiert, entstehen gefährliche Situationen: Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen, Eltern mit Kinderwagen sowie Kinder auf Fahrrädern können oft nicht mehr vorbeigehen oder -fahren. In vielen Fällen bleibt ihnen nur das Ausweichen auf die Straße – und das stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Wir bitten Sie daher eindringlich:

  • Stellen Sie Ihre Mülltonnen zur Leerung so dicht wie möglich an die Grundstücksgrenze (oder in der Hofeinfahrt) und nicht mitten auf den Gehweg.
  • Holen Sie die Tonnen nach der Leerung bitte zeitnah wieder auf Ihr Grundstück zurück, damit der Gehweg nur so kurz wie möglich beeinträchtigt wird.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

29.01.2026

🚗 Tempo-30-Zone – das gilt! 🚶‍♀️🚲

So verhältst du dich richtig:

  • Maximal 30 km/h fahren
  • Rechts vor links (wenn nichts anderes geregelt ist)
  • Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger

🚧 Beschilderung:

  • Eine Tempo-30-Zone gilt für ein ganzes Gebiet
  • Sie beginnt mit dem Zonen-Schild und endet mit dem Aufhebungs-Schild
  • Innerhalb der Zone müssen keine 30-Schilder wiederholt werden

👉 Merke: Tempo-30-Zonen erhöhen die Sicherheit, senken Lärm und machen Wohngebiete lebenswerter. Runter vom Gas – für ein sicheres Buseck!

 

07.01.2026

🚸 Verkehrsberuhigter Bereich – was gilt? 🚸

in unseren verkehrsberuhigten Bereichen geht Sicherheit vor. Bitte beachtet:

🚗 Fließender Verkehr

  • Schrittgeschwindigkeit fahren
  • Fußgänger haben Vorrang und dürfen die ganze Straße nutzen
  • Besondere Rücksicht auf Kinder, Ältere und Spielende – immer bremsbereit sein!
  • Beim Ausfahren gilt: Vorfahrt gewähren

🅿️ Ruhender Verkehr

  • Parken  nur in gekennzeichneten Flächen

Gemeinsam sorgen wir für mehr Sicherheit und Lebensqualität in Buseck. Danke für Eure Rücksicht!

18.12.2025

Verlängerung der Vollsperrung im Riegelweg, Alten-Buseck

Wegen grundhaften Sanierungsarbeiten bleibt der Riegelweg in Alten-Buseck weiterhin vollständig gesperrt
Die Verlängerung der Vollsperrung ist aktuell bis zum 31.03.2026 geplant. Über neue Entwicklungen oder eine frühzeitige Aufhebung der Vollsperrung halten wir Sie auf dem Laufenden.

Wir bitten um Beachtung!

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

16.12.2025

? Abknickende Vorfahrtsstraße – so geht’s richtig!

Bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße verläuft die Vorfahrt nicht geradeaus, sondern macht einen Knick. Viele sind unsicher, wie man hier richtig blinkt – dabei gilt eine einfache Regel:

„So wie man fährt, so blinkt man.“

? Wenn du der abknickenden Vorfahrtsstraße folgst:
Dann biegst du verkehrsrechtlich ab – also musst du blinken, auch wenn es sich vielleicht nicht wie „Abbiegen“ anfühlt.

? Wenn du geradeaus fährst und damit von der abknickenden Vorfahrtsstraße runterfährst:
Dann fährst du tatsächlich geradeaus – und musst nicht blinken.

Kurz gesagt: Vorfahrt beachten – und so blinken, wie du wirklich fährst. ??