Aufgrund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. I. S. 90,93) und der §§ 1, 2 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247), in Verbindung mit der Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Buseck hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck in der Sitzung vom 29.01.2026 folgende
- Änderung der Gebührenordnung für das Freibad Großen-Buseck
beschlossen:
Artikel 1
§ 3 erhält folgenden Wortlaut
| Karte | Kinder, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Schwerbehinderte mit amtlichen Ausweis ab 50 % GdB (Ist im Behindertenausweis der Vermerk “Begleitperson” enthalten erhält diese freien Eintritt) | Erwachsene/Einzel | Familien |
| Einzelkarte | 3 € , | 5 € |
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| 5er-Karte | 12 € | 20 € |
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| Saisonkarte | 50 € | 90 € | 145 |
| Einzelkarte Kiosk | 1 € |
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Mitglieder der Einsatzabteilungen der Busecker Feuerwehren erhalten freien Eintritt (Saisonkarte). Mitglieder müssen sich im Bad mittels Dienstausweis ausweisen können.
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In den Eintrittspreisen ist die Mehrwertsteuer enthalten.
Artikel 2
§ 7 erhält folgenden Wortlaut
Diese Änderung der Gebührenordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Buseck, den 29.01.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck
gez. (DS)
Michael Ranft
Bürgermeister